Türchen #6: Mia und Nicolina
Ein kleiner musikalischer Gruß von Mia Fröhlich und Nicolina Käsehagen aus der 8e. Viel Vergnügen!
Ein kleiner musikalischer Gruß von Mia Fröhlich und Nicolina Käsehagen aus der 8e. Viel Vergnügen!
Backen oder Basteln? Für alle, die sich nicht entscheiden können, hat Tamina einen guten Tipp: Ein eigenes Lebkuchenhaus gestalten!
Ihr braucht diese Zutaten: Eiweiß, Puderzucker, Zitronensaft, Dekoration (zum Beispiel Gummibärchen) und natürlich Lebkuchen. Entweder backt ihr ihn selbst oder besorgt euch fertige Lebkuchenplatten. Die gibt es in passenden Bauteilen, aber ihr könnt euch natürlich den Lebkuchen auch nach Belieben zuschneiden.
1. Eiweiß, Puderzucker und ein paar Spritzer Zitronensaft zusammen in ein Gefäß geben
2. Rühren bis eine steife spritzfähige Masse entsteht
3. Den fertigen Zuckerguss an die Lebkuchenplatten geben und alles zusammen stecken
4. Nun wird dekoriert, dabei könnt ihr eure Kreativität frei in Lauf lassen.
Fertig ist euer ganz persönliches Lebkuchenhaus – Lecker!
(Rezept und Fotos: Tamina Heidecke, 5d )
Der Kunst-EA von Frau Faßhauer hat Weihnachtskarten gestaltet. Hier sehr ihr eine kleine, aber feine Auswahl:
Leider können die Bläserklassen im Moment kaum zusammen Musik machen. Aber trotzdem versuchen Frau Ammer, Herr Arndt und Herr Depenbrock zusammen mit ihren Schülerinnen und Schülern immer wieder, das Beste aus der aktuellen Situation zu machen. Hier hören wir die Bläserklasse Jg. 8 unter der Leitung von Frau Ammer mit der Filmmusik zu Jurassic Park:
Wir freuen uns schon auf die Zeit, wenn wieder Schulkonzerte stattfinden dürfen!
Für alle Rätselfreunde gibt es heute von uns ein kleines Kreuzworträtsel mit Begriffen rund um das Thema „Weihnachten“. Viel Spaß dabei!
Zu Beginn unseres Adventskalenders haben wir hier ein paar besonders leckere Backrezepte zusammengestellt, um euch die Adventszeit etwas zu versüßen 🍪
Klickt einfach auf diesen Link: Rezepte von Alex
Viel Spaß beim Ausprobieren und guten Appetit!
Zum 01.03.2020 trat das neue Masernschutzgesetz in Kraft, das vorsieht, dass alle Personen in Schulen einen Masern-Impfnachweis vorlegen müssen. Die Schulen sind verpflichtet, den Masernimpfstatus aller Schülerinnen und Schüler zu erfassen und zu dokumentieren. Alle Eltern der Jahrgänge 6-10 werden daher gebeten, umgehend die notwendigen Dokumente für Ihr Kind/Ihre Kinder zu sichten, ggf. vervollständigen zu lassen und nach Aufforderung der Klassenleitung zukommen zu lassen. Die Dokumentation soll bis zum 18.12.20 abgeschlossen sein.
Masern ist eine der ansteckendsten Infektionskrankheiten!
Früher waren besonders Kinder betroffen. Heute erkranken zunehmend Erwachsene, bei denen häufig schwere Verläufe auftreten. Es kann zu Komplikationen und Folgeerkrankungen kommen, etwa zu Schädigungen des Zentralnervensystems.
Das Masernschutzgesetz gilt seit dem 1. März 2020. Alle nach 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden oder dort arbeiten, müssen den Impfschutz nachweisen.
Kinder ab zwei Jahren und Erwachsene, die nach 1970 geboren sind, müssen mindestens zwei Masern-Schutzimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen. Die Immunität kann durch einen Bluttest festgestellt werden. Die Kosten für ein ärztliches Attest müssen in der Regel vom Patienten selbst bestritten werden.
Die gesetzlichen Vorgaben orientieren sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Wenn der Impfstatus unklar ist, sollten die Impfungen nachgeholt werden. Eine Antikörperkontrolle wird von der STIKO nicht empfohlen. Liegt eine medizinische Kontraindikation vor, muss diese durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.
Am Eichsfeld Gymnasium wird die Erfassung des Impfschutzes folgendermaßen durchgeführt:
Die Klassenlehrer*innen sammeln die Impfausweise bzw. die ärztlichen Bescheinigungen zu einem festen Termin ein und lassen sie im Sekretariat dokumentieren. Die Nachweise werden dann über die Klassenleitungen an die Schüler*innen zurückgegeben.
Kinder, die keinen Nachweis vorlegen können, aber aufgrund der Schulpflicht weiterhin die Schule besuchen dürfen, müssen nach dem 31.7.21 dem Gesundheitsamt gemeldet werden.
Quellen: BzfgA; mach-den-impfcheck.de; Hamburg.de
Darf mein Kind bei Krankheitssymptomen in die Schule?
Bitte melden Sie sich bei Krankheitssymptomen ihres Kindes zunächst umgehend im EGD, um ihr Kind
krank zu melden und das weitere gemeinsame Vorgehen abzustimmen. Die Schule wird Sie auch über die aktuell
geltenden Wiederzulassungsregelungen informieren. Bitte denken Sie daran, dass es eine gemeinsame Aufgabe von
Eltern und Schule ist, alle Kinder und das Personal sowie deren Familien vor einer Infektion zu schützen.
Download als pdf: 2020.09.21._Plakat_Schule_Erkaeltungssymptome_DIN_A4_Eltern_v07_RZ (Stand 25.09.2020)
Information für Besucher
Herzlich Willkommen am Eichsfeld Gymnasium!
Aufgrund der Corona-Situation beachten Sie bitte folgende Regelungen:
Diese Information basiert auf den verbindlichen Vorgaben des Nds. Kultusministeriums.
Wie in allen gesellschaftlichen Bereichen gibt es an den Schulen regelmäßig neue Entwicklungen im Umgang mit dem Corona-Virus, auf die wir schnell und flexibel reagieren. Aufgrund der voraussichtlichen dynamischen Entwicklung der Lage bitten wir Sie, regelmäßig die Informationen auf unserer Homepage zur Kenntnis zu nehmen. Die Kolleginnen und Kollegen sowie Schülerinnen und Schüler sollten täglich Ihre E-Mails abzurufen. Wir versuchen bestmöglich, diese Seite aktuell zu halten.
Aktueller Leitfaden des Kultusministeriums für Unterricht nach den Sommerferien
Eichsfeld-Gymnasium Duderstadt
Auf der Klappe 39
37115 Duderstadt
Tel.: 05527 / 849588-0
Fax: 05527 / 849588-88
EGD Junior
Christian-Blank-Straße 15
37115 Duderstadt
Tel.: 05527 / 3961