Türchen #6: Mia und Nicolina

Ein kleiner musikalischer Gruß von Mia Fröhlich und Nicolina Käsehagen aus der 8e. Viel Vergnügen!

Türchen #5: Lebkuchenhaus

Backen oder Basteln? Für alle, die sich nicht entscheiden können, hat Tamina einen guten Tipp: Ein eigenes Lebkuchenhaus gestalten!

Ihr braucht diese Zutaten: Eiweiß, Puderzucker, Zitronensaft, Dekoration (zum Beispiel Gummibärchen) und natürlich Lebkuchen. Entweder backt ihr ihn selbst oder besorgt euch fertige Lebkuchenplatten. Die gibt es in passenden Bauteilen, aber ihr könnt euch natürlich den Lebkuchen auch nach Belieben zuschneiden.


1. Eiweiß, Puderzucker und ein paar Spritzer Zitronensaft zusammen in ein Gefäß geben


2. Rühren bis eine steife spritzfähige Masse entsteht


3. Den fertigen Zuckerguss an die Lebkuchenplatten geben und alles zusammen stecken


4. Nun wird dekoriert, dabei könnt ihr eure Kreativität frei in Lauf lassen.

Fertig ist euer ganz persönliches Lebkuchenhaus – Lecker!

(Rezept und Fotos: Tamina Heidecke, 5d )

Türchen #4: Weihnachtskarten (Teil 1)

Der Kunst-EA von Frau Faßhauer hat Weihnachtskarten gestaltet. Hier sehr ihr eine kleine, aber feine Auswahl:

Türchen #3: Jurassic Park

Leider können die Bläserklassen im Moment kaum zusammen Musik machen. Aber trotzdem versuchen Frau Ammer, Herr Arndt und Herr Depenbrock zusammen mit ihren Schülerinnen und Schülern immer wieder, das Beste aus der aktuellen Situation zu machen. Hier hören wir die Bläserklasse Jg. 8 unter der Leitung von Frau Ammer mit der Filmmusik zu Jurassic Park:

Wir freuen uns schon auf die Zeit, wenn wieder Schulkonzerte stattfinden dürfen!

Türchen #2: Weihnachtsrätsel

Für alle Rätselfreunde gibt es heute von uns ein kleines Kreuzworträtsel mit Begriffen rund um das Thema “Weihnachten”. Viel Spaß dabei!

Zum Runterladen und Ausdrucken hier klicken!

Zum Online-Rätsel hier klicken!

Türchen #1: Weihnachtsbäckerei

Zu Beginn unseres Adventskalenders haben wir hier ein paar besonders leckere Backrezepte zusammengestellt, um euch die Adventszeit etwas zu versüßen 🍪

Klickt einfach auf diesen Link: Rezepte von Alex

Viel Spaß beim Ausprobieren und guten Appetit!

 

Beim Virenschutz nur digital gedacht? Masern-Impfpflicht an Schulen

Impfnachweise werden in der Schule überprüft

Zum 01.03.2020 trat das neue Masernschutzgesetz in Kraft, das vorsieht, dass alle Personen in Schulen einen Masern-Impfnachweis vorlegen müssen. Die Schulen sind verpflichtet, den Masernimpfstatus aller Schülerinnen und Schüler zu erfassen und zu dokumentieren. Alle Eltern der Jahrgänge 6-10 werden daher gebeten, umgehend die notwendigen Dokumente für Ihr Kind/Ihre Kinder zu sichten, ggf. vervollständigen zu lassen und nach Aufforderung der Klassenleitung zukommen zu lassen. Die Dokumentation soll bis zum 18.12.20 abgeschlossen sein.

Was sind eigentlich Masern?

Masern ist eine der ansteckendsten Infektionskrankheiten!

Früher waren besonders Kinder betroffen. Heute erkranken zunehmend Erwachsene, bei denen häufig schwere Verläufe auftreten. Es kann zu Komplikationen und Folgeerkrankungen kommen, etwa zu Schädigungen des Zentralnervensystems.

  • Inkubationszeit: In der Regel zwischen 8 und 10 Tagen
  • Symptome: Fast immer treten zuerst Fieber, Schnupfen und Husten auf. Danach charakteristische rote Hautflecke, die sich vom Kopf beginnend über den ganzen Körper ausbreiten.
  • Behandlung: Es gibt keine spezifische Behandlung. Zur Linderung der Symptome wird dazu geraten, im Bett zu bleiben, Hustensaft zu sich zu nehmen und fiebersenkende Mittel zu verwenden.
  • Erreger: Virus (gehört zu den Paramyxoviren)
  • Infektionsweg: Tröpfcheninfektion (z. B. Husten, Niesen oder Sprechen)

Was ist das Masernschutzgesetz?

Das Masernschutzgesetz gilt seit dem 1. März 2020. Alle nach 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden oder dort arbeiten, müssen den Impfschutz nachweisen.

Kinder ab zwei Jahren und Erwachsene, die nach 1970 geboren sind, müssen mindestens zwei Masern-Schutzimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen. Die Immunität kann durch einen Bluttest festgestellt werden. Die Kosten für ein ärztliches Attest müssen in der Regel vom Patienten selbst bestritten werden.

Die gesetzlichen Vorgaben orientieren sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Wenn der Impfstatus unklar ist, sollten die Impfungen nachgeholt werden. Eine Antikörperkontrolle wird von der STIKO nicht empfohlen. Liegt eine medizinische Kontraindikation vor, muss diese durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.

Wie erfolgt der Nachweis am Eichsfeld-Gymnasium?

Am Eichsfeld Gymnasium wird die Erfassung des Impfschutzes folgendermaßen durchgeführt:

Die Klassenlehrer*innen sammeln die Impfausweise bzw. die ärztlichen Bescheinigungen zu einem festen Termin ein und lassen sie im Sekretariat dokumentieren. Die Nachweise werden dann über die Klassenleitungen an die Schüler*innen zurückgegeben.

Kinder, die keinen Nachweis vorlegen können, aber aufgrund der Schulpflicht weiterhin die Schule besuchen dürfen, müssen nach dem 31.7.21 dem Gesundheitsamt gemeldet werden.

 

Quellen: BzfgA; mach-den-impfcheck.de; Hamburg.de

 

 

 

Erkältungssymptome und Schule. Was ist zu beachten?

Darf mein Kind bei Krankheitssymptomen in die Schule?

Bitte melden Sie sich bei Krankheitssymptomen ihres Kindes zunächst umgehend im EGD, um ihr Kind
krank zu melden und das weitere gemeinsame Vorgehen abzustimmen. Die Schule wird Sie auch über die aktuell
geltenden Wiederzulassungsregelungen informieren. Bitte denken Sie daran, dass es eine gemeinsame Aufgabe von
Eltern und Schule ist, alle Kinder und das Personal sowie deren Familien vor einer Infektion zu schützen.

 

Download als pdf: 2020.09.21._Plakat_Schule_Erkaeltungssymptome_DIN_A4_Eltern_v07_RZ (Stand 25.09.2020)

Informationen für Besucherinnen und Besucher am EGD

Information für Besucher

Herzlich Willkommen am Eichsfeld Gymnasium!

Aufgrund der Corona-Situation beachten Sie bitte folgende Regelungen:

  • Besuche unserer Schule sind auf ein Minimum zu beschränken und sollten nur nach Anmeldung aus einem wichtigen Grund erfolgen.
  • Die Begleitung von SchülerInnen in das Schulgebäude durch Erziehungsberechtigte ist grundsätzlich untersagt und auf notwendige Ausnahmen zu beschränken.
  • Auf dem Schulgelände und im Schulgebäude gilt Maskenpflicht.
  • BesucherInnen desinfizieren sich bei Betreten des Schulgeländes die Hände.
  • Nach Betreten des Schulgebäudes melden sich BesucherInnen bitte direkt im Sekretariat. Dort müssen Kontaktdaten und Anwesenheit dokumentiert werden.
  • Das Abstandsgebot von mindestens 1,5 m ist einzuhalten, wo immer dies möglich ist.
  • Die allgemein gültigen Hygieneregeln sind zu beachten.

 

Diese Information basiert auf den verbindlichen Vorgaben des Nds. Kultusministeriums.

Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus

Wie in allen gesellschaftlichen Bereichen gibt es an den Schulen regelmäßig neue Entwicklungen im Umgang mit dem Corona-Virus, auf die wir schnell und flexibel reagieren. Aufgrund der voraussichtlichen dynamischen Entwicklung der Lage bitten wir Sie, regelmäßig die Informationen auf unserer Homepage zur Kenntnis zu nehmen. Die Kolleginnen und Kollegen sowie Schülerinnen und Schüler sollten täglich Ihre E-Mails abzurufen. Wir versuchen bestmöglich, diese Seite aktuell zu halten. 

Aktueller Leitfaden des Kultusministeriums für Unterricht nach den Sommerferien