Holocaust Gedenktag in Duderstadt

Holocaust-Gedenktag in Duderstadt 2021

Der 27. Januar ist in Deutschland offizieller Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus. Er erinnert an die Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz 1945.

Am Eichsfeld-Gymnasium haben im 1. Halbjahr 2020/2021 im Rahmen der AG „Auschwitz – Geschichte und Gedenken“ 20 Schülerinnen und Schüler des 10. Jahrgangs einen Film zu Duderstadt und seinen ermordeten jüdischen Mitbürgern gedreht und sich mit dem Schrecken der NS-Herrschaft befasst. So sind Texte zum „Alltag“ in Auschwitz, zum Aufbau des Konzentrationslagerkomplexes, zu der Überlebenden Anita-Lasker-Wallfisch, zum Judenretter Oskar Schindler, zur Zwangsarbeit im NS-Staat und zur Bestrafung der Täter entstanden. Außerdem geht es um die Bedeutung dieses Tages, an dem der sechs Millionen ermordeten europäischen Juden, der Sinti und Roma, der Zwangsarbeiter, dem Hungertod preisgegebenen Kriegsgefangenen, der Opfer staatlicher Euthanasie, der Homosexuellen, aller, die sich aus religiösen, politischen oder schlichtweg menschlichen Beweggründen dem Terror widersetzten und deswegen der totalitären Staatsgewalt zum Opfer fielen, gedacht wird. Die Seite der Stadt Duderstadt zeigt die Ergebnisse der Schülerinnen und Schüler:

https://www.duderstadt.de/portal/seiten/tag-des-gedenkens-an-die-opfer-des-nationalsozialismus-am-27-01-2021-900000272-25420.html?rubrik=900000003

Der Geschichtslehrer Kai Schöbel, der die AG seit Jahren leitet, wird mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern nach Polen fahren, um u.a. die Gedenkstätte Auschwitz, das dortige jüdische Museum mit Synagoge und die „heimliche Hauptstadt Polens“, Krakau, zu besuchen. Das wird aber erst nach der Pandemie möglich sein.

Informationen: k.schoebel@eichsfeld-gymnasium.de

Bild: https://pixabay.com/de/photos/birkenau-auschwitz-konzentration-402324/ (24.1.2021)

Ein Mord vor hundert Jahren…

Vor genau einhundert Jahren wurde an unserer Schule ein Mord verübt, der nie aufgeklärt wurde. Michelle Feike, Abiturientin unserer Schule, hat diesen Fall in ihrer Seminararbeit näher unter die Lupe genommen. Sie hat dabei mehrere Mordthesen aufgestellt und versucht, dem Täter auf die Schliche zu kommen. Am Ende sprach viel für einen Raubmord im Jahre 1920. Der Lehrer Heribert Hartung, der am Duderstädter Gymnasium Mathematik, Physik und Erdkunde unterrichtete, galt als schroff und nicht gerade beliebt bei den Schülern, so dass Michelle zunächst auch einen Mord im Schulmilieu nicht kategorisch ausschloss. Allerdings kristallisierte sich allmählich etwas anderes heraus: Der Ermordete war gleichzeitig so etwas wie ein Ombudsmann und Schriftführer bei der Stadt Duderstadt und hatte ziemliche Unregelmäßigkeiten bei der Amtsführung des Bürgermeisters entdeckt. Auch dies könnte ein Motiv gewesen sein, um die Machenschaften des damaligen Bürgermeisters zu decken. Letztlich konnte Michelle diesen Mord nicht aufklären. Es gibt keine Zeuginnen und Zeugen mehr. Aber es ist doch recht verwunderlich, dass dieser Mord damals nicht aufgeklärt wurde, denn Duderstadt war zu diesem Zeitpunkt eine wirklich kleine Kleinstadt. Übrigens musste der Bürgermeister im Verlauf der 1920er Jahre sein Amt verlassen – wegen Unfähigkeit und sehr unregelmäßiger Amtsführung.

https://www.goettinger-tageblatt.de/Die-Region/Duderstadt/Raubmord-in-Duderstadt-19-Jaehrige-recherchiert-100-Jahre-alten-Fall

https://www.goettinger-tageblatt.de/Die-Region/Duderstadt/Raubmord-in-Duderstadt-vor-100-Jahren-TV-Team-interviewt-Schuelerin-am-Tatort

Berufs- und Studienwahlorientierung in Corona-Zeiten aktuelle denn je…

Landkreis Göttingen / Landkreis Northeim. Auch in Zeiten von Corona gilt, vielleicht sogar mehr denn je: Eltern sind die wichtigsten Ratgeber ihrer Kinder, wenn es um Fragen der Berufswahl geht. Diese begleitende Unterstützung ist umso wichtiger, da derzeit viele Möglichkeiten der Berufsorientierung nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Ein Beispiel dafür ist die Absage aller großen Präsenz-Veranstaltungen oder ausfallende Schulpraktika in den nächsten Monaten.

Um Mütter und Väter in dieser Aufgabe zu unterstützen, bietet die Berufsberatung der Agentur für Arbeit Göttingen am Mittwoch, 27., und Donnerstag, 28. Januar, jeweils in der Zeit von 8:00 bis 16:00 Uhr, einen telefonischen Elternsprechtag an. Unter der Telefonnummer 0551 520-350 beantworten Berufsberater und Studienberaterinnen die Fragen der Anruferinnen und Anrufer. Sie geben beispielsweise Auskunft darüber, wie der Übergang Schule – Beruf gelingen kann, welche Unterstützungs- und Informationsangebote weiterhelfen können, was für eine Ausbildung, ein duales Studium oder ein Hochschulstudium spricht oder auch zu Freiwilligendiensten. Das Angebot zeigt Eltern ebenfalls auf, welche Schritte Schülerinnen und Schüler vor der Anmeldung an einer Berufsfachschule oder Fachoberschule unternehmen sollten. Denn Jugendliche, die eine dieser Schulen besuchen möchten, müssen sich gemäß Erlass des Kultusministeriums zuvor bei der Berufsberatung über Perspektiven und Alternativen informieren.

Eltern oder andere Erziehungsberechtigte, die das Angebot an diesen Tagen nicht wahrnehmen können, erreichen die Berufsberatung per E-Mail an goettingen.berufsberatung@arbeitsagentur.de, um einen individuellen Gesprächstermin zu vereinbaren. Diesen können Sie natürlich gerne auch zusammen mit ihrem Kind wahrnehmen, zum Beispiel per Skype. Aber auch die reguläre Telefonsprechstunde der Berufsberatung, montags und donnerstags, 10:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 16:00 Uhr, steht Eltern offen. Zu diesen Zeiten erreichen sie die Berufsberaterinnen und Studienberater ebenfalls unter der Rufnummer 0551 520 350.

Elternbrief der Berufsberatung Göttingen 2021-01-13

Beim Virenschutz nur digital gedacht? Masern-Impfpflicht an Schulen

Impfnachweise werden in der Schule überprüft

Zum 01.03.2020 trat das neue Masernschutzgesetz in Kraft, das vorsieht, dass alle Personen in Schulen einen Masern-Impfnachweis vorlegen müssen. Die Schulen sind verpflichtet, den Masernimpfstatus aller Schülerinnen und Schüler zu erfassen und zu dokumentieren. Alle Eltern der Jahrgänge 6-10 werden daher gebeten, umgehend die notwendigen Dokumente für Ihr Kind/Ihre Kinder zu sichten, ggf. vervollständigen zu lassen und nach Aufforderung der Klassenleitung zukommen zu lassen. Die Dokumentation soll bis zum 18.12.20 abgeschlossen sein.

Was sind eigentlich Masern?

Masern ist eine der ansteckendsten Infektionskrankheiten!

Früher waren besonders Kinder betroffen. Heute erkranken zunehmend Erwachsene, bei denen häufig schwere Verläufe auftreten. Es kann zu Komplikationen und Folgeerkrankungen kommen, etwa zu Schädigungen des Zentralnervensystems.

  • Inkubationszeit: In der Regel zwischen 8 und 10 Tagen
  • Symptome: Fast immer treten zuerst Fieber, Schnupfen und Husten auf. Danach charakteristische rote Hautflecke, die sich vom Kopf beginnend über den ganzen Körper ausbreiten.
  • Behandlung: Es gibt keine spezifische Behandlung. Zur Linderung der Symptome wird dazu geraten, im Bett zu bleiben, Hustensaft zu sich zu nehmen und fiebersenkende Mittel zu verwenden.
  • Erreger: Virus (gehört zu den Paramyxoviren)
  • Infektionsweg: Tröpfcheninfektion (z. B. Husten, Niesen oder Sprechen)

Was ist das Masernschutzgesetz?

Das Masernschutzgesetz gilt seit dem 1. März 2020. Alle nach 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden oder dort arbeiten, müssen den Impfschutz nachweisen.

Kinder ab zwei Jahren und Erwachsene, die nach 1970 geboren sind, müssen mindestens zwei Masern-Schutzimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen. Die Immunität kann durch einen Bluttest festgestellt werden. Die Kosten für ein ärztliches Attest müssen in der Regel vom Patienten selbst bestritten werden.

Die gesetzlichen Vorgaben orientieren sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Wenn der Impfstatus unklar ist, sollten die Impfungen nachgeholt werden. Eine Antikörperkontrolle wird von der STIKO nicht empfohlen. Liegt eine medizinische Kontraindikation vor, muss diese durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.

Wie erfolgt der Nachweis am Eichsfeld-Gymnasium?

Am Eichsfeld Gymnasium wird die Erfassung des Impfschutzes folgendermaßen durchgeführt:

Die Klassenlehrer*innen sammeln die Impfausweise bzw. die ärztlichen Bescheinigungen zu einem festen Termin ein und lassen sie im Sekretariat dokumentieren. Die Nachweise werden dann über die Klassenleitungen an die Schüler*innen zurückgegeben.

Kinder, die keinen Nachweis vorlegen können, aber aufgrund der Schulpflicht weiterhin die Schule besuchen dürfen, müssen nach dem 31.7.21 dem Gesundheitsamt gemeldet werden.

 

Quellen: BzfgA; mach-den-impfcheck.de; Hamburg.de

 

 

 

Erkältungssymptome und Schule. Was ist zu beachten?

Darf mein Kind bei Krankheitssymptomen in die Schule?

Bitte melden Sie sich bei Krankheitssymptomen ihres Kindes zunächst umgehend im EGD, um ihr Kind
krank zu melden und das weitere gemeinsame Vorgehen abzustimmen. Die Schule wird Sie auch über die aktuell
geltenden Wiederzulassungsregelungen informieren. Bitte denken Sie daran, dass es eine gemeinsame Aufgabe von
Eltern und Schule ist, alle Kinder und das Personal sowie deren Familien vor einer Infektion zu schützen.

 

Download als pdf: 2020.09.21._Plakat_Schule_Erkaeltungssymptome_DIN_A4_Eltern_v07_RZ (Stand 25.09.2020)

Informationen für Besucherinnen und Besucher am EGD

Information für Besucher

Herzlich Willkommen am Eichsfeld Gymnasium!

Aufgrund der Corona-Situation beachten Sie bitte folgende Regelungen:

  • Besuche unserer Schule sind auf ein Minimum zu beschränken und sollten nur nach Anmeldung aus einem wichtigen Grund erfolgen.
  • Die Begleitung von SchülerInnen in das Schulgebäude durch Erziehungsberechtigte ist grundsätzlich untersagt und auf notwendige Ausnahmen zu beschränken.
  • Auf dem Schulgelände und im Schulgebäude gilt Maskenpflicht.
  • BesucherInnen desinfizieren sich bei Betreten des Schulgeländes die Hände.
  • Nach Betreten des Schulgebäudes melden sich BesucherInnen bitte direkt im Sekretariat. Dort müssen Kontaktdaten und Anwesenheit dokumentiert werden.
  • Das Abstandsgebot von mindestens 1,5 m ist einzuhalten, wo immer dies möglich ist.
  • Die allgemein gültigen Hygieneregeln sind zu beachten.

 

Diese Information basiert auf den verbindlichen Vorgaben des Nds. Kultusministeriums.

Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus

Wie in allen gesellschaftlichen Bereichen gibt es an den Schulen regelmäßig neue Entwicklungen im Umgang mit dem Corona-Virus, auf die wir schnell und flexibel reagieren. Aufgrund der voraussichtlichen dynamischen Entwicklung der Lage bitten wir Sie, regelmäßig die Informationen auf unserer Homepage zur Kenntnis zu nehmen. Die Kolleginnen und Kollegen sowie Schülerinnen und Schüler sollten täglich Ihre E-Mails abzurufen. Wir versuchen bestmöglich, diese Seite aktuell zu halten. 

Aktueller Leitfaden des Kultusministeriums für Unterricht nach den Sommerferien

Hybrider Unterricht hat sich am Eichsfeld-Gymnasium etabliert

Seit nunmehr mehreren Wochen befinden sich Niedersachsens Schulen im Ausnahmezustand. Das Corona-Virus machte einen regelmäßigen Präsenzunterricht für lange Zeit unmöglich. Mittlerweile sind alle Klassen, wenn auch halbiert und im täglichen Wechsel, in die Räume des Eichsfeld-Gymnasiums zurückgekehrt. An normalen Unterricht ist zwar noch nicht zu denken, das EGD stellt sich jedoch der Herausforderung, Heim- und Präsenzunterricht zu kombinieren. Als „pädagogisch anspruchsvolle Aufgabe“ beschreibt Schulleiter Thomas Nebenführ die aktuelle Situation, die Schülerinnen und Schüler zuhause und in der Schule im Rahmen des „hybriden Unterrichts“ zu betreuen. Dabei ist auch in der Phase der Schulschließungen „der Kontakt zu unseren Schülern dank unserer digitalen Möglichkeiten nie abgebrochen“, was den Schulleiter sichtlich stolz macht. Dies wird eindrucksvoll deutlich, wenn man sich die Zahlen der vergangenen Wochen anschaut:

„Über 5100 Videokonferenzen wurden an unserer Schule seit der Schulschließung initiiert“

„Über 5100 Videokonferenzen wurden an unserer Schule seit der Schulschließung initiiert“ berichtet Ben Thustek, Koordinator am Eichsfeld-Gymnasium. „An unserer Schule hat sich mittlerweile eine tragfähige Lösung von hybridem Unterricht etabliert“, fügt er hinzu.

Wie diese neue Unterrichtsform ganz praktisch funktioniert, hat der Chemiegrundkurs im Jahrgang 12 von Steffen Nolte vor einigen Tagen erlebt: Während zu Vor-Corona-Zeiten Chemieexperimente in Vierergruppen zur Normalität gehörten, sind diese aktuell nur noch unter strengen Auflagen als Einzelexperimente zugelassen. Weiterlesen

„Until we meet again“ – Virtual Choir des EGD

Nach vielen Wochen „Home-Schooling“ bevölkern wieder Schülerinnen und Schüler die Gänge und Unterrichtsräume des EGD. Und obwohl wir alle zu Hause geblieben sind, waren wir doch auf vielfältige Weise miteinander verbunden. Wie sehr wir uns alle auf ein Wiedersehen jenseits von Videokonferenzen, Mails und Chat-Nachrichten freuen, zeigt der „Virtual Choir“, der sich spontan gebildet hat, um ein gemeinsam Musikvideo zu produzieren. Schüler, Eltern und Kollegen spielen räumlich getrennt, aber in der Musik vereint, gemeinsam „An Irish Blessing“.

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Schulstart des 11. Jahrgangs am 25. Mai

Liebe Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase am EGD.

hier könnt ihr unter anderem den Hygieneplan unserer Schule, mit dem wir am Montag, 25. Mai 2020 in eure Phase des Präsenzunterrichts starten, einsehen. Wie sich der konkrete Start und die nächsten Wochen im Detail für die Schülerinnen und Schüler gestalten werden, ist in einer weiteren Anlage hinreichend beschrieben. Bitte bringt zum Start die Erklärung (s.u.) mit. 

Wir heißen alle Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 11 wieder herzlich willkommen am EGD und freuen uns auf gemeinsames Lernen. Allen wünschen wir einen guten Start! 

T. Nebenführ, OStD

Schulleiter

Unterweisung_Hygiene – Unterweisung Hygiene für den 11. Jahrgang 

Anschreiben_Erkl._Kenntnisnahme – Anschreiben und Erklärung der Kenntnisnahme – bitte ausfüllen und beim Klassenlehrer abgeben

11 Jahrgang Start – Infos zum Start im 11. Jahrgang