Beim Virenschutz nur digital gedacht? Masern-Impfpflicht an Schulen

Impfnachweise werden in der Schule überprüft

Zum 01.03.2020 trat das neue Masernschutzgesetz in Kraft, das vorsieht, dass alle Personen in Schulen einen Masern-Impfnachweis vorlegen müssen. Die Schulen sind verpflichtet, den Masernimpfstatus aller Schülerinnen und Schüler zu erfassen und zu dokumentieren. Alle Eltern der Jahrgänge 6-10 werden daher gebeten, umgehend die notwendigen Dokumente für Ihr Kind/Ihre Kinder zu sichten, ggf. vervollständigen zu lassen und nach Aufforderung der Klassenleitung zukommen zu lassen. Die Dokumentation soll bis zum 18.12.20 abgeschlossen sein.

Was sind eigentlich Masern?

Masern ist eine der ansteckendsten Infektionskrankheiten!

Früher waren besonders Kinder betroffen. Heute erkranken zunehmend Erwachsene, bei denen häufig schwere Verläufe auftreten. Es kann zu Komplikationen und Folgeerkrankungen kommen, etwa zu Schädigungen des Zentralnervensystems.

  • Inkubationszeit: In der Regel zwischen 8 und 10 Tagen
  • Symptome: Fast immer treten zuerst Fieber, Schnupfen und Husten auf. Danach charakteristische rote Hautflecke, die sich vom Kopf beginnend über den ganzen Körper ausbreiten.
  • Behandlung: Es gibt keine spezifische Behandlung. Zur Linderung der Symptome wird dazu geraten, im Bett zu bleiben, Hustensaft zu sich zu nehmen und fiebersenkende Mittel zu verwenden.
  • Erreger: Virus (gehört zu den Paramyxoviren)
  • Infektionsweg: Tröpfcheninfektion (z. B. Husten, Niesen oder Sprechen)

Was ist das Masernschutzgesetz?

Das Masernschutzgesetz gilt seit dem 1. März 2020. Alle nach 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden oder dort arbeiten, müssen den Impfschutz nachweisen.

Kinder ab zwei Jahren und Erwachsene, die nach 1970 geboren sind, müssen mindestens zwei Masern-Schutzimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen. Die Immunität kann durch einen Bluttest festgestellt werden. Die Kosten für ein ärztliches Attest müssen in der Regel vom Patienten selbst bestritten werden.

Die gesetzlichen Vorgaben orientieren sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Wenn der Impfstatus unklar ist, sollten die Impfungen nachgeholt werden. Eine Antikörperkontrolle wird von der STIKO nicht empfohlen. Liegt eine medizinische Kontraindikation vor, muss diese durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.

Wie erfolgt der Nachweis am Eichsfeld-Gymnasium?

Am Eichsfeld Gymnasium wird die Erfassung des Impfschutzes folgendermaßen durchgeführt:

Die Klassenlehrer*innen sammeln die Impfausweise bzw. die ärztlichen Bescheinigungen zu einem festen Termin ein und lassen sie im Sekretariat dokumentieren. Die Nachweise werden dann über die Klassenleitungen an die Schüler*innen zurückgegeben.

Kinder, die keinen Nachweis vorlegen können, aber aufgrund der Schulpflicht weiterhin die Schule besuchen dürfen, müssen nach dem 31.7.21 dem Gesundheitsamt gemeldet werden.

 

Quellen: BzfgA; mach-den-impfcheck.de; Hamburg.de

 

 

 

Erkältungssymptome und Schule. Was ist zu beachten?

Darf mein Kind bei Krankheitssymptomen in die Schule?

Bitte melden Sie sich bei Krankheitssymptomen ihres Kindes zunächst umgehend im EGD, um ihr Kind
krank zu melden und das weitere gemeinsame Vorgehen abzustimmen. Die Schule wird Sie auch über die aktuell
geltenden Wiederzulassungsregelungen informieren. Bitte denken Sie daran, dass es eine gemeinsame Aufgabe von
Eltern und Schule ist, alle Kinder und das Personal sowie deren Familien vor einer Infektion zu schützen.

 

Download als pdf: 2020.09.21._Plakat_Schule_Erkaeltungssymptome_DIN_A4_Eltern_v07_RZ (Stand 25.09.2020)

Informationen für Besucherinnen und Besucher am EGD

Information für Besucher

Herzlich Willkommen am Eichsfeld Gymnasium!

Aufgrund der Corona-Situation beachten Sie bitte folgende Regelungen:

  • Besuche unserer Schule sind auf ein Minimum zu beschränken und sollten nur nach Anmeldung aus einem wichtigen Grund erfolgen.
  • Die Begleitung von SchülerInnen in das Schulgebäude durch Erziehungsberechtigte ist grundsätzlich untersagt und auf notwendige Ausnahmen zu beschränken.
  • Auf dem Schulgelände und im Schulgebäude gilt Maskenpflicht.
  • BesucherInnen desinfizieren sich bei Betreten des Schulgeländes die Hände.
  • Nach Betreten des Schulgebäudes melden sich BesucherInnen bitte direkt im Sekretariat. Dort müssen Kontaktdaten und Anwesenheit dokumentiert werden.
  • Das Abstandsgebot von mindestens 1,5 m ist einzuhalten, wo immer dies möglich ist.
  • Die allgemein gültigen Hygieneregeln sind zu beachten.

 

Diese Information basiert auf den verbindlichen Vorgaben des Nds. Kultusministeriums.

Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus

Wie in allen gesellschaftlichen Bereichen gibt es an den Schulen regelmäßig neue Entwicklungen im Umgang mit dem Corona-Virus, auf die wir schnell und flexibel reagieren. Aufgrund der voraussichtlichen dynamischen Entwicklung der Lage bitten wir Sie, regelmäßig die Informationen auf unserer Homepage zur Kenntnis zu nehmen. Die Kolleginnen und Kollegen sowie Schülerinnen und Schüler sollten täglich Ihre E-Mails abzurufen. Wir versuchen bestmöglich, diese Seite aktuell zu halten. 

Aktueller Leitfaden des Kultusministeriums für Unterricht nach den Sommerferien

Hybrider Unterricht hat sich am Eichsfeld-Gymnasium etabliert

Seit nunmehr mehreren Wochen befinden sich Niedersachsens Schulen im Ausnahmezustand. Das Corona-Virus machte einen regelmäßigen Präsenzunterricht für lange Zeit unmöglich. Mittlerweile sind alle Klassen, wenn auch halbiert und im täglichen Wechsel, in die Räume des Eichsfeld-Gymnasiums zurückgekehrt. An normalen Unterricht ist zwar noch nicht zu denken, das EGD stellt sich jedoch der Herausforderung, Heim- und Präsenzunterricht zu kombinieren. Als „pädagogisch anspruchsvolle Aufgabe“ beschreibt Schulleiter Thomas Nebenführ die aktuelle Situation, die Schülerinnen und Schüler zuhause und in der Schule im Rahmen des „hybriden Unterrichts“ zu betreuen. Dabei ist auch in der Phase der Schulschließungen „der Kontakt zu unseren Schülern dank unserer digitalen Möglichkeiten nie abgebrochen“, was den Schulleiter sichtlich stolz macht. Dies wird eindrucksvoll deutlich, wenn man sich die Zahlen der vergangenen Wochen anschaut:

„Über 5100 Videokonferenzen wurden an unserer Schule seit der Schulschließung initiiert“

„Über 5100 Videokonferenzen wurden an unserer Schule seit der Schulschließung initiiert“ berichtet Ben Thustek, Koordinator am Eichsfeld-Gymnasium. „An unserer Schule hat sich mittlerweile eine tragfähige Lösung von hybridem Unterricht etabliert“, fügt er hinzu.

Wie diese neue Unterrichtsform ganz praktisch funktioniert, hat der Chemiegrundkurs im Jahrgang 12 von Steffen Nolte vor einigen Tagen erlebt: Während zu Vor-Corona-Zeiten Chemieexperimente in Vierergruppen zur Normalität gehörten, sind diese aktuell nur noch unter strengen Auflagen als Einzelexperimente zugelassen. Weiterlesen

„Until we meet again“ – Virtual Choir des EGD

Nach vielen Wochen „Home-Schooling“ bevölkern wieder Schülerinnen und Schüler die Gänge und Unterrichtsräume des EGD. Und obwohl wir alle zu Hause geblieben sind, waren wir doch auf vielfältige Weise miteinander verbunden. Wie sehr wir uns alle auf ein Wiedersehen jenseits von Videokonferenzen, Mails und Chat-Nachrichten freuen, zeigt der „Virtual Choir“, der sich spontan gebildet hat, um ein gemeinsam Musikvideo zu produzieren. Schüler, Eltern und Kollegen spielen räumlich getrennt, aber in der Musik vereint, gemeinsam „An Irish Blessing“.

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Schulstart des 11. Jahrgangs am 25. Mai

Liebe Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase am EGD.

hier könnt ihr unter anderem den Hygieneplan unserer Schule, mit dem wir am Montag, 25. Mai 2020 in eure Phase des Präsenzunterrichts starten, einsehen. Wie sich der konkrete Start und die nächsten Wochen im Detail für die Schülerinnen und Schüler gestalten werden, ist in einer weiteren Anlage hinreichend beschrieben. Bitte bringt zum Start die Erklärung (s.u.) mit. 

Wir heißen alle Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 11 wieder herzlich willkommen am EGD und freuen uns auf gemeinsames Lernen. Allen wünschen wir einen guten Start! 

T. Nebenführ, OStD

Schulleiter

Unterweisung_Hygiene – Unterweisung Hygiene für den 11. Jahrgang 

Anschreiben_Erkl._Kenntnisnahme – Anschreiben und Erklärung der Kenntnisnahme – bitte ausfüllen und beim Klassenlehrer abgeben

11 Jahrgang Start – Infos zum Start im 11. Jahrgang 

 

Schulstart 9. und 10. Jahrgänge am EGD – Informationen

Liebe Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 9 und 10,  

hier können Sie unter anderem den Hygieneplan unserer Schule, mit dem wir am Montag, 18. Mai, in die Phase des Präsenzunterrichts für die Jahrgänge 9 und 10 starten werden, einsehen. Wie sich der Start und die nächsten Wochen im Detail für die Schülerinnen und Schüler gestalten werden, ist  in einer weiteren Anlage hinreichend beschrieben.

Wir heißen alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 9 und 10 wieder herzlich willkommen am EGD und wünschen allen einen guten Start.

Schulstart9_10_EGD – Schreiben für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 9 und 10 sowie für Lehrkräfte und Eltern bzw. Erziehungsberechtigte

Unterweisung_Hygiene – Informationen: Unterweisung Hygieneregeln am EGD

Anschreiben_Erkl._Kenntnisnahme – Erklärung der Kenntnisnahme – bitte ausgefüllt mitbringen

Kopf-, Rücken-, Augenschmerzen? Zuhause ergonomisch arbeiten…

Homeoffice, Schule zuhause, Chat und Videokonferenz. Zur Zeit arbeiten sicher die meisten mehr an Rechner, Laptop oder Handy, als es sonst üblich war. Damit dies nicht bei längerer Dauer zu gesundheitlichen Problemen führt, sollte man ein paar Regeln beachten:

  1. Am besten an einem großen Tisch arbeiten, der Platz für Materialien und genügend Beinfreiheit bietet. Am Tisch sollte man gerade sitzen können. Der Stuhl dazu sollte von der Höhe passen und ein aufrechtes Sitzen ermöglichen. Couch und Wohnzimmerboden stellen keine geeigneten Arbeitsplätze dar!
  2. Egal, ob PC, Laptop, Tablet oder Smartphone: der Sehabstand zum Bildschirm sollte ca. einer Armlänge entsprechen. Der Bildschirm sollte etwa in Augenhöhe sein. Lässt sich dies nicht optimal einstellen, z.B. bei Laptop, Tablet oder besonders dem Smartphone, sind öfter mal Bewegungspausen angesagt!
  3. Am Arbeitsplatz sollte das Licht möglichst von der Seite einfallen. Steht der Bildschirm direkt vor dem Fenster, sollte man den unteren Teil abdunkeln, damit die Augen nicht so stark angestrengt werden.
  4. Am Arbeitsplatz sollte es so aufgeräumt sein, dass man bei Bewegungspausen nicht stolpert. Besonders „Kabelsalat“ kann mit einem Teppich abgedeckt werden.
  5. Augen- und Bewegungspausen: Auf eine halbe Stunde Bildschirmarbeit sollten mindestens 5min. Bildschirmpause folgen (Erwachsene 50min. – 10min.). Dabei kann man aus dem Fenster sehen, mit den Augen rollen oder warme Hände vorsichtig auf die Augen legen. Für die Augen ist es wichtig, dass man genügend trinkt! Die Pause auch zur Bewegung nutzen (gehen, recken, Schultern kreisen…)!
  6. Bei angenehmer Raumtemperatur lässt es sich gut arbeiten. Wichtig ist aber auch, dass regelmäßig gelüftet wird (Stoßlüften). Die Häufigkeit hängt von der Raumgröße ab, ideal wäre stündlich etwa 3 Min.!
  7. Nach dem Arbeitstag sollte man sich an der frischen Luft erholen. Spazierengehen, joggen, radfahren, im Garten arbeiten, das alles sind Bewegungen, die den Körper anders fordern.

So kann die „Schule zuhause“ noch ein wenig weitergehen…

Quelle: „sichereswissen.info – Der Präventionsblog der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA)“  (Österreich)

Microsoft Office 365 am Eichsfeld-Gymnasium

Das Eichsfeld-Gymnasium ist einem Rahmenvertrag zwischen dem Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht (FWU) der Bundesländer und der Firma Microsoft beigetreten. Daher können wir unseren Schülerinnen und Schülern eine kostenfreie Nutzung von Microsoft Office 365 anbieten.

Microsoft Office 365 enthält die verbreiteten Programme Word (Textverarbeitung), PowerPoint (Präsentationsprogramm) und Excel (Tabellenkalkulation) sowie weitere Anwendungen. Für die unterstützten Plattformen (Windows, Mac, iPhone, iPad, Android) kann jeweils die aktuellste Version der Software heruntergeladen und installiert werden. Online Versionen der Programme, bei denen Dokumente in der Microsoft Cloud OneDrive gespeichert werden, sind ebenfalls verfügbar.

Office 365 nutzen

Eine Anleitung zur Nutzung der Dienste kann hier aufgerufen werden:

Office 365 Anleitung

Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern viel Freude mit den neuen Möglichkeiten.